Einfach widerlich: Schock bei „Hartz und herzlich“ Rostock, Sandra entsetzt!
Die Mutter geht in einer neuen Folge von „Hartz und herzlich“ aus Groß Klein in Rostock Brombeeren pflücken. Was dann passiert, ist einfach nur gruselig …
Wie bei „Hartz und herzlich“: Darf man in Grünanlagen einfach so Beeren pflücken?
Übrigens: In öffentlichen Grünanlagen darf man in der Regel Beeren pflücken, allerdings gibt es wichtige Regeln und Einschränkungen zu beachten. Grundsätzlich gilt das sogenannte „Jedermannsrecht“, aber nicht uneingeschränkt. Das Pflücken von Beeren, Pilzen und anderen Wildpflanzen ist im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) geregelt: Man darf in kleinen Mengen für den Eigenbedarf pflücken, sofern die Pflanzen nicht unter Naturschutz stehen und das Sammeln nicht ausdrücklich verboten ist. Das ist jedes Jahr zum Saisonbeginn etwa beim Bärlauch der Fall: Ein Sträußchen für die Bärlauchpasta ist nicht schlimm – doch Menschen, die das Wildkraut kiloweise aus dem Wald schleppen, sind nicht gern gesehen.
Aber: Was sollte man beachten, wenn man wie die Frauen in „Hartz und herzlich“ Beeren pflücken will? Wichtig ist es, keine geschützten oder seltenen Pflanzen zu beschädigen. Zudem ist es wichtig, dass man keine Schäden an der Grünanlage verursacht, z. B. durch das Abbrechen von Ästen. Manche Kommunen haben eigene Regeln oder Verbote, die in Parkordnungen festgelegt sind. Auch darf man nicht in privaten oder umzäunten Bereichen ohne Erlaubnis des Eigentümers ernten. Eine gute Anlaufstelle ist übrigens die Webseite „mundraub.org“, hier sind öffentlich zugängliche Obstbäume registriert. ■